Als beratende Fachkräfte sollen qualifizierte Personen eingesetzt werden, welche vorrangig über sozial- und gesundheitspädagogische Abschlüsse, oder über Abschlüsse im Bereich der Gesundheits-, Kranken- oder Altenpflegeberufe verfügen. Begründete Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des für Soziales zuständigen Ministeriums.
Darüber hinaus sind Zusatzqualifikationen, wie bspw. Weiterbildungen in den Bereichen Geriatrie, Gerontologie, Psychosoziale Beratung, Gesundheitsförderung, Ernährungsberatung, Bewegungstherapie, Sturzprävention, Flüchtlings-, und Integrationsarbeit, Interkulturelle Arbeit, Palliativbegleitung, Seniorenbegleitung, Seniorenlotsen etc. wünschenswert.
Die Fachkräfte werden im Rahmen des Programms weitergebildet. Eine Teilnahme an der Qualifizierung ist verpflichtend und wird durch den Zuwendungsempfänger sichergestellt. Finanziert und durchgeführt wird die Qualifizierung vom für Soziales zuständigen Ministerium.